In dem Buch GEMEINDEORDNUNG 2016, ISBN 978-3-8150-1563-6 befindet sich auf den Seiten 80-81 leider
ein fehlerhafter Text. Richtig lautet der im Buch unvollständige Abschnitt wie folgt:
Gründe, ein Gemeindeglied unter
korrigierende Seelsorge zu stellen
Für Maßnahmen der korrigierenden Seelsorge gibt es folgende Gründe:
1. Verleugnung der Grundlagen des Evangeliums und der Glaubensüberzeugungen der Siebenten-Tags-Adventisten oder die Verbreitung von Lehren, die diesen widersprechen.
2. Offene Übertretung der Gebote Gottes wie Götzendienst, Mord,
Diebstahl, Lästerung Gottes, Glücksspiel, Missachtung des Sabbats,
vorsätzliche und gewohnheitsmäßige Unehrlichkeit.
3. Übertretung des siebten Gebotes: "Du sollst nicht ehebrechen."
(2 Mo 20,14; Mt 5,27-28)
Dies bezieht sich auf die Institution der Ehe und der christlichen Familie, auf biblische Maßstäbe des Lebenswandels und jede Art von sexueller Intimität außerhalb einer Ehebeziehung und/oder nicht in gegenseitiger Übereinstimmung begangene sexuelle Handlungen innerhalb einer Ehe, seien diese legal oder nicht.
Solche Handlungen schließen sexuellen Kindesmissbrauch und Missbrauch von verletzlichen Personen ein, beschränken sich jedoch nicht darauf. Ehe ist definiert als eine öffentliche, rechtlich bindende, monogame, heterosexuelle Beziehung
zwischen einem Mann und einer Frau.
4. Unzucht, was unter anderem Promiskuität, homosexuelle Aktivität, Inzest, Sodomie bzw. Geschlechtsverkehr mit Tieren einschließt.
5. Herstellung, Gebrauch oder Verbreitung von pornographischem Material.
6. Wiederheirat einer geschiedenen Person; ausgenommen ist der dem Eheversprechen treu gebliebene Partner aus einer wegen Ehebruchs oder sexueller Perversionen geschiedenen Ehe.
7. Gewalttätigkeit, einschließlich Gewalttätigkeit in der Familie.
8. Betrug oder vorsätzlich unehrliche Geschäftspraktiken.
9. Liederliche Lebensführung, die der Gemeinde Gottes Schande bereitet.
10.Zugehörigkeit zu oder Förderung einer spalterischen oder abtrünnigen Bewegung oder Organisation (siehe S. 77).
11. Hartnäckige Weigerung, die rechtmäßig eingesetzte Gemeinde bzw. Kirchenleitung und ihre Ordnung anzuerkennen oder seelsorgerliche Ermahnung anzunehmen.
12.Genuss, Herstellung oder Verkauf alkoholischer Getränke
13.Genuss, Herstellung oder Verkauf von Tabak in allen Formen, die für den menschlichen Konsum vorgesehen sind.
14. Genuss oder Herstellung illegaler Drogen, der Genuss, Missbrauch
oder Verkauf von Narkotika oder Drogen ohne entsprechende medizinische Grundlage und Bewilligung.
Lüneburg im März 2017 . Die Redaktion des Advent-Verlages